Satzung

Auszug der Satzung zur Gemeinnützigkeit

2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Darüber hinaus ist es Zweck, das seelische und körperlich positive Wohlempfinden des Menschen zu fördern. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  •       sozial-, kultur- und medienpädagogische Projektarbeit;
  •       Seminare, Workshops, Vorträge, Kurse und Publikationen;
  •       Lesungen, Ausstellungen und musikalische Veranstaltungen;
  •       und nationale wie internationale Kooperation und Vernetzung.
  •  

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Alle Mittel sollen grundsätzlich sparsam, wirtschaftlich angemessen und zeitnah genutzt und verwendet werden.

Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wird der als gemeinnützig und steuerbegünstigt anerkannte Verein aufgelöst, fällt das Vermögen an eine durch die Mitgliedersammlung zu bestimmende/r gemeinnützig anerkannte/r Einrichtung, Verein oder Stiftung in Deutschland, welche dem Selbstverständnis des sich auflösenden Vereins entspricht.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.  

 

Für Fragen zur Satzung oder anderen Geschäfts- und Verwaltungsbereichen stehen Ihnen gern unsere Vereinsvorstände zur Verfügung. Nehmen Sie einfach per E-Mail Kontakt auf.